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Schuljahr 2021/22

Regelungen Hygieneplan ab 22.11.2021

Infolge des enormen Anstiegs der Infektionszahlen in Sachsen werden ab der kommenden Woche wieder dreimalige Testungen pro Woche notwendig (Testtage sind Montag, Mittwoch und Freitag)

Die Regelung 3G gilt ab sofort auch für Elterngespräche und Gremien der Elternmitwirkung.

Damit muss neben der vorherigen Anmeldung der Elterngespräche und der Dokumentation der Anwesenheit auch der Nachweis zu "Genesen, Geimpft bzw. Getestet" erbracht werden. Im Testfall müssen die Eltern das Testergebnis eines entsprechenden Testzentrums vorweisen. Nach Betreten der Schule ist die Anwesenheit im entsprechenden Formular einzutragen und 3G zu dokumentieren.  

Bitte prüfen Sie gemeinsam mit dem Klassenteam, ob ein Ausweichen auf digitale Formate möglich ist.

S. Brückner

 

 

Sehr geehrte Eltern,

das Schuljahr 2021/22 startet am 06. September im Regelbetrieb und mit Schulbesuchspflicht für alle Schüler.

In den Wochen vom 06. September bis einschließlich 17. September besteht die dreimalige Testpflicht für alle Grundschulkinder sowie dem Personal.  (Genesene und Geimpfte ausgeschlossen)

Ich wünsche allen Kindern einen erfolgreichen Schulstart.

S. Brückner

Schulleiterin

 

 

Liebe Eltern,                                                                                                             06.07.21

 

anbei eine Info des ZVMS

 

Info ZVMS

 

Liebe Eltern,                                                                                             11.06.2021

die Sächsische Staatsregierung hat eine neue Verordnung verabschiedet. Diese tritt ab dem 14.Juni 2021 in Kraft und ist im Blick auf das Auslaufen der Bundesnotbremse Ende Juni 2021 zunächst bis zum 30.06.2021 befristet. Diese besagt: Bis zu einer Inzidenz von 100 findet Regelbetrieb statt. Für unsere Schule heißt das, ab Montag benutzen wieder alle Schüler den Haupteingang zum Einlass 7.30 Uhr gemeinsam.

Um unseren Schülern eine gewisse Kontinuität beim Lernen zu ermöglichen, behalten wir den Unterricht über 4 Stunden beim Klassenlehrer zunächst bei. Unser Augenmerk richtet sich weiterhin vorrangig auf die Kernfächer, die Nebenfächer werden in den Schulalltag mit integriert. Ab Donnerstag starten wir wieder mit dem Religionsunterricht. (4. Stunde Klassen 1/2/4a)

Darüber hinaus sieht die neue Schul- und Kitabetriebseinschränkungsverordnung vor, dass unter einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 die Maskenplicht für Schüler und das Schulpersonal im gesamten Schulgebäude entfällt. Voraussichtlich ab kommenden Freitag würde dies gelten. Es gilt nicht für Personen von außerhalb.

Die Testpflicht zweimal wöchentlich bleibt bestehen.

Schüler können weiterhin von der Teilnahme an der Präsenzbeschulung schriftlich abgemeldet werden.

Ab 21.06.2021 werden für alle Klassen zwei Förderstunden durchgeführt, die Teilnahme und den Zeitpunkt legen die Klassenlehrer fest.

Ab 21.06. finden voraussichtlich wieder einzelne GTA’s statt, dazu folgen weitere Informationen.

Liebe Eltern, wir kehren langsam wieder zur Normalität zurück.

Mit freundlichen Grüßen

S. Brückner

 

 

Liebe Eltern,                                                                                     01.06.2021

mit großer Freude darf ich Ihnen mitteilen, dass ab Mittwoch, 02.06.2021, der Präsenzunterricht im eingeschränkten Regelbetrieb mit der gesamten Klasse stattfinden darf. Das heißt, es läuft alles so, wie vor Ostern.

Die bestehenden Hygienemaßnahmen an der Schule müssen wie bisher umgesetzt werden.

Schüler können weiterhin schriftlich von der Teilnahme am Präsenzunterricht abgemeldet werden. Eltern, die dies noch nicht erledigt haben, möchte ich bitten, es nachzuholen.

Wir hoffen, dass wir die verbleibende Zeit bis zum Schuljahresende mit Ihren Kindern ohne Schulschließung noch genießen können. Bleiben Sie optimistisch.

Mit freundlichen Grüßen

S. Brückner

 

 

Liebe Eltern,                                                                                     28.05.21

heute kam die Information, dass die Grundschulen ab Montag den Schulbetrieb eingeschränkt wieder aufnehmen können ( Inzidenz unter 165, allerdings im Wechselunterricht).

Wechselunterricht heißt, wenn mehr als 16 Schüler in einer Klasse sind, muss diese in zwei Gruppen geteilt werden. Eine Gruppe lernt eine Woche im Präsenzunterricht in der Schule, die andere in häuslicher Lernzeit. Wochenweise wird gewechselt.

Für unsere Schule bedeutet dies konkret:

Die Klassen werden geteilt. Gruppe 1 beginnt mit dem Unterricht, Gruppe 2 lernt zu Hause. Für Kinder der Gruppe 2 wird eine Notbetreuung angeboten für alle Kinder deren Eltern berufstätig sind und dieses schriftlich beantragt haben oder werden.

Die Regelungen vom Februar hinsichtlich Einlass, Eingang… treffen wieder zu.

Schüler können weiterhin schriftlich von der Teilnahme am Präsenzunterricht abgemeldet werden.

Testpflicht bleibt bestehen.

Welches Kind in welcher Gruppe ist, entnehmen Sie bitte den beigefügten Listen.

Bitte teilen Sie unbedingt dem Klassenlehrer mit, ob Ihr Kind zum Unterricht bzw. zur Notbetreuung kommt.

Kinder, die noch keine Einwilligung zum Testen abgegeben haben, müssten diese am Montag zwingend abgeben.

Aufgaben für die häusliche Lernzeit gibt es für die nächsten zwei Tage , sollten die Inzidenzzahlen weiter sinken, wird voraussichtlich ab Mittwoch eingeschränkter Unterricht angeordnet.

Liebe Eltern, es geht aufwärts.

Mit freundlichen Grüßen

S. Brückner

 

 

Liebe Eltern,                                                                                             21.05.21

ab dem 25.05.2021 ist eine Notbetreuung unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer speziellen Berufsgruppe möglich.

Damit bedarf es auch keiner Arbeitsbescheinigung mehr, dass berufsbedingt eine Betreuung des Kindes nicht möglich ist.

Es reicht eine schriftliche Erklärung der Personensorgeberechtigten gegenüber der Schule oder des Hortes, dass eine Betreuung des Kindes berufsbedingt nicht möglich ist. Vorliegende Nachweise behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Ich möchte Sie bitten, die Klassenlehrerin Ihres Kindes zu informieren, ob Sie eine Notbetreuung ab 27.05.2021 benötigen. Denken Sie Donnerstag an die schriftliche Erklärung.

Kinder die die Notbetreuung besuchen, sind zur regelmäßigen Durchführung (montags und donnerstags) von Selbsttests unter schulischer Aufsicht verpflichtet.

Die Schüler benutzen wieder getrennter Ein- Ausgang und werden dort vom Klassenlehrer abgeholt und hingebracht.

Bitte bringen Sie Ihre Kinder pünktlich zur festgelegten Zeit. Eltern dürfen weiterhin die Schule nicht betreten.

Die Buskinder kommen mit Mundschutz zu ihrem Eingang.

 

Frühhortkinder gehen zu ihren Eingängen.

 

Eingang Schule  7.25 Uhr   Notbetreuung 1a

                        7.30 Uhr   Notbetreuung 3

                        7.35 Uhr   Klasse 4a

Eingang TH       7.25 Uhr   Notbetreuung 1b

                        7.30 Uhr   Notbetreuung 2

                        7.35 Uhr   Klasse 4b

Dies ist sicher für viele Eltern eine Entlastung. Langsam geht es aufwärts.

Halten Sie durch.

Mit freundlichen Grüßen

S. Brückner

 

 

Neue Ausnahmeverordnung - Test nur noch in der Schule (Stand: 12.05.2021)

Liebe Eltern,

aufgrund der neuen Ausnahmeverordnung besteht die Möglichkeit, die Kinder zu Hause zu testen, leider nicht mehr. Dies darf jetzt nur noch in der Schule erfolgen. Wenn ein ärztliches Attest vorliegt, besteht die Möglichkeit, bei der LaSuB für das entsprechende Kind Spucktests zu bestellen.  Ansonsten können wir nur noch die Kinder beschulen und betreuen, welche sich hier bei uns testen lassen dürfen. 

Bitte beachten Sie auch im angefügten Schreiben die Hinweise zu den Genesenen.

Bleiben Sie gesund.

S. Brückner

Neue Verordnung

 

 

Liebe Eltern,                                                                                        04.05.2021

zum ersten Elternabend in September 2020 haben Sie die Information erhalten, dass der 25.05. und der 26.05.2021 in diesem Schuljahr die frei beweglichen Ferientage sind. Für Ihre Planung möchte ich daran nochmals erinnern.

Mit freundlichen Grüßen

S. Brückner

 

 

Liebe Eltern,                                                                                                   04.05.2021

 

ich möchte Sie bitten, bei Regen, nassem Wetter und wenn der Deckel des Containers nicht geöffnet ist, das Altpapier gebündelt, abgewogen und mit Namen und Gewicht versehen im Gang vor dem Skikeller abzustellen. 

Bei größeren Mengen an Altpapier wenden Sie sich bitte unter 01725695748 an Herrn Reuschel und vereinbaren mit ihm einen Termin.

 

Vielen Dank an alle fleißigen Sammler:)

 

Wir bitten um Beachtung!

 

Belehrung zum Videounterricht

 

Presseinformation vom RVE-FFP2-Maskenpflicht in ÖPNV

 

Presseinformation

 

Elternbrief des Kultusministers an die Eltern

 

 

Liebe Eltern,                                                                23.04.2021

nach der Änderung des Infektionsschutzgesetzes durch den Bund wird es im Schulbereich zu erneuten Einschnitten kommen.

In diesem ist festgeschrieben, dass Präsenzunterricht ab einer Inzidenz von über 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen ab dem übernächsten Tag nicht mehr stattfinden darf. Das bedeutet, dass unsere Schule ab Montag wieder in häusliche Lernzeit wechseln muss. Die Dauer der Schulschließung ist abhängig von den aktuellen Inzidenzzahlen.

Abweichen davon gilt, dass lediglich die Klassen 4 als Abschlussklasse gilt und für diese Unterricht in gewohnter Weise mit allen geltenden Regeln stattfindet.

Für Kinder von Eltern aus systemrelevanten Berufen findet eine Notbetreuung statt. Schon erbrachte Formulare behalten ihre Gültigkeit, sollte sich nichts geändert haben.

Lernangebote für die häusliche Lernzeit werden Ihren Kindern durch die Klassenlehrerinnen auf digitalem Weg übermittelt. Eltern, die nicht ausdrucken können, wenden sich bitte an ihre Klassenlehrerin.

Einlass für die Kinder der Notbetreuung ist:

Klassen 1   7.35 Uhr Haupteingang

Klassen2/3   7.35 Uhr Eingang Turnhalle

Klasse 4a   7.30 Uhr Haupteingang

Klasse 4b   7.30 Uhr Eingang Turnhalle

Für anwesende Schüler gilt montags und donnerstags Testpflicht.

Liebe Eltern,

auch für uns ist diese Situation erneut schwer, aber leider lässt uns der Gesetzgeber keinen anderen Handlungsspielraum zu. Wir können nur hoffen, dass der vorgegebene Inzidenzwert schnell wieder unter die nötige Marke fällt, damit wir wieder gemeinsam in der Schule lernen können.

S. Brückner

 

 

Liebe Eltern,                                                                 Stand 09.04.2021

Die Schule startet am Montag (12.04.21) wieder mit Präsensunterricht im eingeschränkten Regelbetrieb wie schon vor den Osterferien.

Laut neuer Verordnung ist beim Schulbesuch ab 12.04.2021 zu beachten: „Nur wer aufgrund des Tests in der Schule oder einer qualifizierten Selbstauskunft nachweislich nicht mit dem Corona-Virus infiziert ist, darf ab 12.04.21 das Schulgelände betreten“

Folgende Regelungen gelten für unsere Schule:

2 x wöchentlich muss ein Negativ-Nachweis erbracht werden, um am Unterricht teilnehmen zu können.

Es kann an den kostenlosen Selbsttests in der Schule teilgenommen werden(Montag und Donnerstag) oder ein Negativ-Nachweis (qualifizierte Selbstauskunft) gültig für 3 Tage wird erbracht.

Wichtig: Schülerinnen und Schüler, die im Regelfall an den Selbsttests in der Schule teilnehmen, müssen dafür zwingend am Montag einmalig die ausgefüllte Einwilligungserklärung (Anhang) mitbringen. Nur mit diesem Dokument darf das Schulhaus betreten werden.

Eine qualifizierte Selbstauskunft (Anhang) muss dagegen wöchentlich montags und donnerstags vorgelegt werden.

Eine Abmeldung vom Präsenzunterricht kann ohne Angaben von Gründen in schriftlicher Form erfolgen. Die betreffenden Kinder erhalten den Unterrichtsstoff in geeigneter Form durch den Klassenlehrer.

Grundsätzlich erfolgt der Ablauf der Selbsttestung so wie dargestellt im Erklärvideo unter https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkräfte-erzieher-schueler-4144.html .

Weitere Informationen finden Sie über www.sachsen-macht-schule.de oder unter www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144html.

Bei Fragen und Problemen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis, für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen und für Ihren unermüdlichen Einsatz bei der Bewältigung der häuslichen Lernzeit mit Ihren Kindern. Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Kraft, Erfolg und Optimismus für die Zukunft in dieser schwierigen Zeit.

Wir freuen uns auf den Schulbeginn am kommenden Montag und hoffen weiter auf Normalität.

S. Brückner

Einwilligung

Qualifizierte Selbstauskunft

 

 

Liebe Eltern,

ich hoffe, Ihnen und Ihren Kindern geht es allen gut und Sie können die Zeit nutzen, um ein wenig „Luft zu holen“.

Informationen zum weiteren Verlauf erhalten Sie ab 08.04.2021.

Für die weiteren Osterferien wünsche ich uns allen Frühlingswetter, Familienzeit und ein schönes Osterfest bei bester Gesundheit.

 

S. Brückner im Namen des Teams der Grundschule Johanngeorgenstadt

 

 

Liebe Eltern,

wie Sie sicher den Medien entnommen haben, werden die Schulen im Erzgebirgskreis ab Montag, 22.03.2021 wieder geschlossen und es wird häusliche Lernzeit angeordnet.

In unserer Schule wird für Eltern aus systemrelevanten Berufen an Tagen, an denen diese ihr Kind nicht selbst betreuen können, von 7.45 Uhr bis 11.25 Uhr eine Notbetreuung angeboten Schon abgegebene Formulare behalten ihre Gültigkeit. Bitte entscheiden Sie aufgrund der vermehrten positiven Fälle an unserer Schule wohlwollend, ob Sie von der Notbetreuung Gebrauch machen. Auch in der Notbetreuung halten wir die strikte Trennung der Klassen ein, so dass eine Notbetreuung nur für die Klassen angeboten werden kann, für die auch ein Lehrer zur Verfügung steht.

Aufgrund der hohen Inzidenzzahlen sehen wir auch von einer Ausgabe der Lernaufgaben in der Schule ab. Diese übermittelt der Klassenlehrer digital. Eltern, die keine Möglichkeit haben, Lernaufgaben auszudrucken, wenden sich bitte an den Klassenlehrer.

Bleiben Sie gesund und halten Sie durch.

Mit freundlichen Grüßen

 

S. Brückner

 

 

Liebe Eltern,                                                            18.02.2021

noch einige Hinweise. Wir sind nun angehalten, dass auch Grundschulkinder nur noch medizinischen Mund- und Nasenschutz (MNS) tragen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind jeden Tag in der Schule einen MNS hat. Getragen wird der MNS vor der Schule, auf dem Weg zum Klassenzimmer, zur Toilette und zum Hof.

Bitte achten Sie darauf, dass auch Sie Ihren MNS auf dem Schulgelände tragen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Liebe Eltern,

ein Hinweis für Sie. Aufgrund der sehr großen Resonanz bei den Eltern zum Thema LernSax hat jetzt der Volkshochschulverband Tutorials – kurze Erklärvideos - für die wichtigsten Funktionen des Systems produziert.

Auch die gesamte Basisschulung für Eltern gibt es jetzt als 50 minütigen Lehrfilm anzusehen. So können jetzt alle Eltern das Weiterbildungsangebot zu LernSax nutzen. 

Die Tutorials sind in Youtube abrufbar unter:


https://www.youtube.com/playlist?list=PL5VZSv2gQqH2Lro5HzFSbNUlGtx94mpLo 

 

S. Brückner

 

 

SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS

Postfach 10 09 10 ] 01079 Dresden

 

An alle Eltern

von Schülerinnen und Schülern an Grundschulen sowie

der Primar- und Unterstufe

an Förderschulen in öffentlicher Trägerschaft

nachrichtlich:

An die Eltern von Schülerinnen und Schülern an Schulen in freier Trägerschaft

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,

harte Wochen und Monate liegen hinter lhnen. Die häusliche Lernzeit hat Ihre Kinder und Sie vor enorme Herausforderungen mit großen zusätzlichen Belastungen gestellt. Für lhre Unterstützung und Mitwirkung in  dieser  Zeit danke ich Ihnen ausdrücklich! Ich freue mich mit Ihnen und lhren Kindern, dass am kommenden Montag, den 15. Februar 2021, die Schule wieder losgeht.

Noch liegt die Pandemie leider nicht hinter uns. Der Lockdown hat aber mittlerweile zu einem deutlichen Rückgang des lnfektionsgeschehens geführt. Damit halten wir es für verantwortbar, Grund- und  Förderschulen  der Primarstufe im eingeschränkten Regelbetrieb nach dem Konzept der festen Klassen/Gruppen wieder für den Präsenzunterricht zu öffnen.

Die Rahmenbedingungen für  diesen  eingeschränkten  Regelbetrieb entsprechen weitgehend denen, welche die meisten von lhnen bereits vom

  1. Mai 2020 bis zum Ende des vergangenen Schuljahres erlebt haben. Das betrifft auch die Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Hort. Die entsprechenden Hinweise für die Schulen zum Schulbetrieb stellt lhnen lhre Schule in geeigneter Weise zur Verfügung.

Nach den langen zwei Monaten des häuslichen Lernens, in denen Sie lhren Kindern zur Seite standen, können die Schülerinnen und Schüler nun wieder in den direkten Austausch mit ihren Lehrerinnen und Lehrern, aber auch mit ihren Mitschülern treten. Der Unterricht wird ab Montag nach dem Prinzip der festen Klassen umgesetzt, 

um die Infektionsgefahr zu  begrenzen  und im  Falle einer Infektion   die  Zahl  der  Kontaktpersonen  überschaubar  zu  halten.                                                      

Den Präsenzunterricht nach der langen Zeit des häuslichen Lernens halten wir für wichtig, gleichwohl ist zu respektieren, wenn es in der momentanen Situation  auch  Bedenken  seitens der Eltern gibt. Deshalb  haben wir erneut die Schulbesuchspflicht   ausgesetzt.   Wenn   Sie  Ihr  Kind  vom  Präsenzunterricht abmelden möchten, dann informieren Sie bitte Ihre Schule und bésprechen Sie, wie für die Dauer dieser Entscheidung das weitere häusliche Lernen in lhrem konkreten Fall ausgestaltet werden kann.

 

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Das Bildungsangebot an Grundschulen und in der Primarstufe der Förderschulen soll im eingeschränkten Regelbetrieb auf die Kernfächer Deutsch/Sorbisch, Mathematik, Sachunterricht und in Klassenstufe 4 Englisch fokussiert werden. Die Sicherung der Grundlagen im Lesen, Schreiben und Rechnen hat Priorität. Inhalte der anderen Fächer können und sollen in den Unterricht einbezogen werden. Das gilt nicht zuletzt für entsprechende Gelegenheiten zur Bewegung.

Mit der Wiederaufnahme des Unterrichts in der Schule sorgen die Lehrerinnen und Lehrer für ein angemessenes, sensibles Ankommen der Kinder. Zudem wird der aktuelle Lernstand der Kinder erhoben. Daran orientiert sich der weitere Unterricht. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass grundlegende Lerninhalte, die in der häuslichen Lernzeit nicht oder nur in Teilen behandelt werden konnten, vermittelt werden.

Nach wie vor hat der lnfektionsschutz einen hohen Stellenwert. lhre Kinder sind durch die mittlerweile lange Erfahrung mit der Pandemie damit schon vertraut. Bitte beachten Sie insbesondere folgende Regelungen ab dem 15. Februar 2021:

  1. Im Schulgebäude und im Schulgelände ist grundsätzlich das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und sonstiges Personal verbindlich. Der Unterricht und der Aufenthalt im Gruppenraum des Hortes sind davon ausgeschlossen. Auch auf dem Außengelände von Grund- und Förderschulen sowie von Horten ist bei einem Aufenthalt unter Beibehaltung der festen Klassen und festen Hortgruppen das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes nicht notwendig. Beim Mund-Nasen-Schutz muss es sich nicht um eine FFP-2-Maske handeln. Ein einfacher OP-Mund-Nasen-Schutz ist ausreichend. Damit bestehen einheitliche Vorgaben für verschiedene wichtige Lebensbereiche.
  2. Am Schulbetrieb dürfen nur Kinder, Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und sonstiges Personal ohne Krankheitssymptome teilnehmen. Ein regelmäßiger schriftlicher Nachweis über fehlende Symptome für Erkrankungen per Formular ist nicht erforderlich.

Bitte wenden Sie sich bei konkreten Fragen vertrauensvoll direkt an lhre Schule; bei geeigneten Anliegen gern auch an den Klassenelternsprecher bzw. den Elternrat.

Liebe Eltern,

für lhre Kinder, die Lesen, Schreiben und Rechnen lernen, zählt jeder Tag, an dem sie zurück in der Schule sind. In der Grundschule legen wir die Basis für das weitere Lernen. Deswegen ist die Schulöffnung zum jetzigen Zeitpunkt richtig. Wir werden die lnfektionszahlen aber weiter im Blick behalten. Die Corona-Schutz-Verordnung regelt, dass erneute Schulschließungen vorgenommen werden müssen, wenn der Sieben-Tage-lnzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb eines Landkreises oder Kreisfreien Stadt an fünf Tagen andauernd überschritten wird. Dieser Mechanismus greift frühestens ab dem 8. März. Der Präsenzunterricht an Grundschulen und die Kindertagesbetreuung kann wieder aufgenommen werden, wenn der 100er Inzidenzwert an fünf Tagen unterschritten wird.

Ich wünsche lhren Kindern einen guten Start in der Schule!

Mit freundlichen Grüßen

Christian Piwarz

 

Liebe Eltern,                                                                                   10.02.2021

seit fast zwei Monaten haben wir alle unsere Aktivitäten darauf gerichtet, unsere Kinder in der häuslichen Lernzeit zu unterstützen und zu begleiten. Dafür danke ich vor allem Ihnen, liebe Eltern und freue mich, Ihnen mitzuteilen, dass der Unterricht ab 15.02.2021 im eingeschränkten Regelbetrieb wiederaufgenommen wird.

Die Klassen benutzen wieder getrennte Ein- Ausgänge und werden dort vom Klassenlehrer abgeholt und hingebracht.

Bitte bringen Sie Ihre Kinder pünktlich zur festgelegten Zeit. Eltern dürfen weiterhin die Schule nicht betreten.

Die Buskinder kommen mit Mundschutz zu ihrem Eingang.

 

Frühhortkinder gehen zu ihren Eingängen.

 

Eingang Schule  7.25 Uhr  Klasse 1a

                        7.30 Uhr  Klasse 3

                        7.35 Uhr  Klasse 4a

Eingang Turnhalle     7.25 Uhr  Klasse 1b

                        7.30 Uhr Klasse 2

                        7.35 Uhr  Klasse 4b

Der Unterricht findet von der 1.-4. Stunde statt.

Es werden nur mündliche Hausaufgaben und Berichtigungen aufgegeben.

GTA findet nicht statt.

Bitte die Abmeldung bei Krankheit bis spätestens vor Beginn der 1. Stunde unbedingt einhalten und geänderte Notfallnummern oder Kontakte sofort anzeigen! Die Erreichbarkeit der Eltern muss stets gewährleistet sein.

Der Schulbusverkehr läuft wie gewohnt ab.

Die Schulbesuchspflicht ist ausgesetzt. Bitte informieren Sie uns, sollte Ihr Kind die Möglichkeit der häuslichen Lernzeit weiter nutzen.

Sollte es in einer Klasse einen bestätigten Coronafall geben oder der Klassenlehrer erkrankt, wird in dieser Klasse der Präsenzunterricht eingestellt und zur häuslichen Lernzeit übergegangen. In diesem Fall wird es Aufgaben geben, die zu Hause bearbeitet werden. Eine Notbetreuung ist dort nicht möglich.

Die Halbjahresinformationen der Kinder der Klassen 1-3 werden am Montag in der Schule ausgegeben.

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund!

 

S. Brückner

 

im Namen des gesamten Grundschulteams.

 

 

 

 

 

                             12.01.2021

eine Information der Oberschule Eibenstock:

Der Elterninformationsvormittag vom 30.01.2021 wird verschoben.

 

 

Sehr geehrte Eltern,                                                                            11.01.2021

anbei Informationen zum Erlass der geänderten Verwaltungsvorschrift in Bezug auf Ferienterminänderung sowie Halbjahresinformations-/Bildungsempfehlungsausgabe.

„Leider sind die lnzidenzwerte im Freistaat Sachsen nach wie vor viel zu hoch und dies hat erhebliche Auswirkungen auf den Schulbetrieb. Ziel war stets die Ermöglichung eines hohen Anteils an Präsenzbeschulung, die aber derzeit wieder ausgesetzt werden musste

Um das Wiedereröffnungskonzept der Schulen mit erhöhten Präsenzzeiten zu ermöglichen, müssen die Winterferien verlegt sowie deren Zeitraum verändert werden, um Nachteile für die Schülerinnen und Schüler zu vermeiden und deren Recht auf Bildung zu gewährleisten.

 

Deshalb sollen die Winterferien im bisher bekannten Zeitraum gestrichen bzw. teilweise in einen früheren und späteren Zeitraum verlagert werden. Im letzte­ren Zeitraum ist nach bisherigem Stand eher mit einer Nutzung von Urlaub sowie Reisemöglichkeiten zu rechnen als derzeit. Bis zu diesem Zeitpunkt soll ein möglichst hoher Anteil an Beschulung in Präsenz bzw. im Wechselmodell durchführbar sein.

 

Die Änderung der Ferienregelung erfolgt auf der Grundlage von § 33 Abs. 2 Sächsisches Schulgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. September 2018 (SächsGVBI. S. 648), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (SächsGVBI. S. 731) geändert worden ist, durch die oberste Schulaufsichtsbehörde.

 

Teil B Ziffer II Nummer 1 der geltenden VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2020/2021 wird wie folgt gefasst:

 

Im Schuljahr 2020/2021 gilt folgende Ferienregelung:

 

Herbstferien Weihnachtsferie

Winterferien

19. Oktober 2020

  19. Dezember 20

30. Januar2021

-

-

-

31. Oktober 2020

  2. Januar2021

6. Februar 2021

Osterferien

27. Marz 2021

-

10. April 2021

Sommerferien

26. Juli 2021

-

   3. September 2021

unterrichtsfreier

Tag

14. Mai 2021

 

 

 

Angegeben sind jeweils der erste und der letzte Ferientag. Daruber hinaus legt jede Schule im Einvernehmen mit dem Landesamt fur Schule und Bildung, dem Schultrager und dem Trager der Schulerbeforderung zwei frei bewegliche Ferientage fest.

 

 

 

 

Da durch die Streichung bzw. Verlagerung der Winterferien im Einzelfall für betroffene Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte unbillige Härten entstehen konnten, sollen diese wie folgt abgemildert bzw. verhindert werden:

 

Für Schülerinnen und Schüler besteht gemäß § 3 bzw. § 4 der Schulbesuchsordnung vom 12. August 1994 (SächsGVBI. S. 1565), die durch die Verordnung vom 4. Februar 2004 (Sächs­ GVBI. S. 66) geändert worden ist, die Möglichkeit der Befreiung vom Unterricht in einzelnen Fächern oder von Schulveranstaltungen bzw. der Beurlaubung vom Schulbesuch auf Antrag mit entsprechender Begründung. Über diese Anträge entscheiden die Schulleitungen bzw. teilweise auch die Klassenlehrer. Als Gründe und Anlässe sind insbesondere bei der Beurlaubung wichtige persönliche oder familiäre Gründe benannt. Hierbei kann durch die Entscheidungsberechtigten insbesondere berücksichtigt werden, dass sich Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern langfristig auf die angekündigten Winterferien eingerichtet, deshalb in diesem Zeitraum auch eine Abwesenheit von der Schule eingeplant und entsprechende Vermögensdispositionen und/ oder verbindliche Absprachen mit Arbeitgebern o.a. getroffen hatten. Wichtig ist dabei aber auch, dass die bloße Ermöglichung einer Erholung oder eines Urlaubs ohne Vertrauensschutztatbestände nicht ausreichend ist. Denn die Verlagerung der Schulferien erfolgt insbesondere wegen der Ermöglichung von Unterricht für Schülerinnen und Schüler und somit aus pädagogischen Gründen."

 

Mit freundlichen Grüßen

 

S. Brückner

 

 

 

 

 

Liebe Eltern,                                               06.01.2021

ein gesundes neues Jahr für alle.

Wie Sie sicher den Medien schon entnommen haben, wird die Situation in den Schulen nicht besser. Ab 11.01.-29.01.2021 wird die häusliche Lernzeit verlängert. Vom 01.02. bis 05.02.21 sind Winterferien und ab 08.02.21 findet voraussichtlich im Klassenverband (1.-4.Std) Unterricht statt.

Wir möchten Sie bitten, am 08.01.2021 wieder in der Zeit von 12.00 Uhr -13.00 Uhr die erledigten Aufgaben abzugeben und die neuen mitzunehmen. Bis 29.01.21 findet der Aufgabentausch immer freitags zwischen 12.00 Uhr-13.00 Uhr statt.

Bitte teilen Sie uns am Freitag auch mit, ob ihr Kind ab 11.01.21 eine Notbetreuung benötigt.

Informationen über die Zeugnis- und Bildungsempfehlungsausgabe habe ich noch nicht.

Die Osterferien sind vom 29.03.-09.04.21

Hoffen wir alle darauf, die schweren Zeiten bald überstanden zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

S. Brückner

 

Informationen zur Covid-19 Situation                11.12.2020:

Angesichts weiterer hoher Infektionszahlen in Sachsen hat sich die sächsische

Staatsregierung zur Umsetzung eines harten Lockdown entschlossen. Davon ist auch unsere Grundschule betroffen.

  • Vom 14. bis 18. Dezember 2020 und vom 4. bis 8. Januar 2021 gehen alle Schülerinnen und Schüler in die häusliche Lernzeit. Für diese Zeit erhalten die Schüler Aufgaben. Am 18.12.2020 besteht in der Zeit von 12.00 Uhr -13.00 Uhr die Möglichkeit, die erledigten Aufgaben abzugeben und die Aufgaben für die erste Januarwoche abzuholen. Bitte nutzen Sie dafür die festgelegten Eingänge der letzten Tage. ( Klasse 4b- Eingang Skikeller) Denken Sie bitte an Ihren Mund-und Nasenschutz.
  • Die Schulbesuchspflicht wird für diese Zeit aufgehoben.
  • Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1-4 wird eine Notbetreuung in der Grundschule von 7.45-12.30 Uhr eingerichtet. Die erteilten Aufgaben können in der Schule bearbeitet werden.
  • Die Horte sind von 6.00 Uhr-16.00 Uhr geöffnet.
  • Um Kontakte so begrenzt wie möglich zu halten, wird die Notbetreuung nur für einen eng begrenzten Personenkreis systemrelevanter Berufe angeboten. Die Liste dafür sowie das Formular stehen Ihnen auf der Homepage zur Verfügung.
  • Der 21.12. und der 22.12.2020 sind Ferientage.

 

    S. Brückner

Systemrelevante Berufsgruppen

Formular

Dank an Eltern

 

                                                                             

 

 

Johanngeorgenstadt, 08.12.2020

Sehr geehrte Eltern,

wie Sie sicher den Medien entnommen haben, soll es in Sachsen zu weiteren Kontaktbeschränkungen kommen. Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass wahrscheinlich ab Montag,14.12.2020 bis einschließlich 08.01.2021 zur häuslichen Lernzeit übergegangen wird. Alle sich aus der neuen Corona-Schutz-Verordnung ergebenden Informationen, Hinweise und Anordnungen erhalten die Schulen bis Freitagabend. Ich werde Sie dann weiter informieren.

Bleiben Sie gesund!

S. Brückner

 

 

 

 

 

 

Erster Schultag

 

Liebe Kinder, liebe Eltern,

auch die schönste Zeit im Jahr geht mal zu Ende und nächste Woche beginnt wieder die Schule.

Hier einige Hinweise dafür:

Montag, 31.08.2020: Unterrichtsbeginn ist wie immer 7.45 Uhr für alle. Ab 7.30 Uhr ist die Schule geöffnet.

Bitte die Hausschuhe und alle anderen Unterrichtsmaterialien nicht vergessen.

Von Dienstag bis Freitag beginnt der Unterricht für die Klassen 2-4 erst 9.45 Uhr und endet 11.25 Uhr. Klassen 1 gestaffelt-siehe Plan.

Laut Allgemeinverfügung vom 13. August 2020 besteht für Schüler keine Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Schulgelände zu tragen, es wird empfohlen auf dem Gang/Toilette/Hof eine Maske mitzuführen.

Eine tägliche Gesundheitsbescheinigung ist nicht mehr notwendig. Am ersten Schultag erhalten alle Schüler ein Formular zur Versicherung der Kenntnisnahme der Betretungsverbote sowie der Infektionsschutzmaßnahmen laut Hygieneplan. Dies wird von den Eltern gegengezeichnet und bis 07.09.2020 beim Klassenlehrer abgegeben. Kinder mit fehlender Unterschrift bis zu diesem Termin dürfen ab 08.09.2020 das Schulhaus nicht mehr betreten.

Auf Grund der weiterhin bestehenden Hygienemaßnahmen dürfen die Eltern die Schule nur nach telefonischer Anmeldung mit Mund-und Nasen-Bedeckung betreten, das heißt für den ersten Schultag: alle Kinder kommen allein in die Schule.

Wir wünschen euch einen guten Start ins neue Schuljahr und viel Freude beim Lernen.

Hygieneplan Corona

Anbei der Elternbrief des Staatsministers Piwarz zum Schuljahresstart 2020/21

 

Elternbrief

 

 

 

Liebe Eltern,

 

das letzte Schulhalbjahr wird uns sicher noch lange in Erinnerung bleiben. In dieser außergewöhnlichen Zeit haben Sie und Ihre Kinder Unvorstellbares geleistet. Für Ihre tatkräftige Unterstützung bei der Bewältigung der häuslichen Lernaufgaben möchte ich mich im Namen des gesamten Lehrerkollegiums unserer Grundschule herzlichst bedanken.

 

Ich wünsche allen Kindern und  deren Familien, sowie allen Lehrerinnen einen schönen und erholsamen Sommer und unseren Viertklässlern einen tollen Start an ihrer neuen Schule.

Hoffen wir alle auf einen normalen Neustart.

Bleiben Sie gesund und optimistisch!

 

S. Brückner